Signalgeber

Whistleblowing-Verfahren - Whistleblower

Auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Hinweisgebern und die Umsetzung dieser Richtlinie in die nationale Rechtsordnung hat Henmar Cabins Sp. z o.o. Sp. k. hat das Verfahren für Whistleblowing, Follow-up und Schutz von Hinweisgebern bei Henmar Cabins Sp. z o.o. entwickelt und umgesetzt. Sp. k.

Die Person, die den Antrag stellt, muss lesen:

1 Verfahren für die Meldung von Gesetzesverstößen, Folgemaßnahmen und Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern). 

2 Muster des Bewerbungsformulars im PDF- und DOC-Format.

(Downloads am Ende der Seite)

 Ziel des Verfahrens ist es:

  • Einrichtung eines Whistleblowing-Systems für das Unternehmen durch die Schaffung sicherer Meldewege und umfassender Regelungen für das Whistleblowing im öffentlichen Interesse und den Schutz von Whistleblowern, um das Unternehmen durch die frühzeitige Aufdeckung und Lösung von Fällen von Whistleblowing zu schützen,
  • Die Meldung eines Rechtsverstoßes stützt sich auf Informationen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses, das der Erbringung von Arbeitsleistungen zugrunde liegt, erlangt wurden und in dessen Rahmen die Informationen über den Rechtsverstoß gewonnen wurden,
  • Nur Meldungen, die in gutem Glauben gemacht werden (d.h. sich auf Ereignisse beziehen, die tatsächlich eingetreten sind und einen potenziellen Verstoß darstellen können), werden vertraulich behandelt und garantieren Schutz vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen,
  • Dieses Verfahren dient lediglich der Meldung von Unregelmäßigkeiten. Andere Fragen im Zusammenhang mit alltäglichen Arbeitsproblemen sollten auf der Grundlage bestehender Arbeitsbeziehungen oder anderer, auf der Grundlage gesonderter interner Regelungen festgelegter Fragen behandelt werden,
  • Personen, die eine Meldung bösgläubig, leichtfertig oder missbräuchlich vornehmen, sind durch das Verfahren nicht geschützt. Dieser Schutz gilt auch nicht für Personen, die bei der Meldung absichtlich und wissentlich falsche oder irreführende Angaben machen.

Meldungen über Unregelmäßigkeiten können über spezielle vertrauliche Meldewege innerhalb des Unternehmens erfolgen:

 1. dediziertes E-Mail-Postfach: koordynator@henmar.pl

2. schriftlich per Schneckenpost an:

Henmar Cabins Sp. z o.o. Sp. k., ul. Przemysłowa 5, 63-720 Koźmin Wielkopolski mit einem Vermerk auf dem Umschlag "Mitteilung über einen Verstoß. An den Compliance-Koordinator".

3. persönlich im Rahmen eines Treffens mit dem Compliance-Koordinator, das telefonisch unter folgender Nummer vereinbart wird 538 519 421,

4 Durch die Abgabe einer schriftlichen Notifikation in der Kiste am Sitz des Unternehmens in der Przemysłowa-Straße 5 in Koźmin Wielkopolski, im Gebäude B2 vor dem Lesegerät für die elektronische Bestätigung der Ein- und Ausgänge der Mitarbeiter (der Ort, an dem der Kasten angebracht ist, wird nicht überwacht).

Die für die Behandlung von Rechtsverstößen zuständige Person ist der "Compliance Coordinator".

 Wo sich die Anwendung befindet:

  • offenkundig unbegründet;
  • stellt keine Rechtsverletzung dar;
  • in einer Art und Weise übermittelt wird, die es aufgrund des Umfangs der darin enthaltenen Informationen unmöglich macht, ein Verfahren durchzuführen, und es unmöglich ist, diese Informationen zu ergänzen;
  • Die Umstände des Falles deuten unbestreitbar darauf hin, dass der Signalgeber in böser Absicht gehandelt hat;
  • fällt nicht in den Anwendungsbereich des Verfahrens, weder in Bezug auf den Gegenstand noch auf das Ziel;

wird das Prüfverfahren nicht eingeleitet.

Gut zu wissen - Lesen Sie, bevor Sie Ihre Bewerbung einsenden

 Bei der Einreichung dieses Antrags sollten Sie:

1. in gutem Glauben handeln,

2. eine begründete Überzeugung haben, dass die in der Offenlegung enthaltenen Behauptungen wahr sind,

3. keine Offenlegung zum Zwecke der Gewinnerzielung vorzunehmen,

4. Angaben machen, die nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß sind, und alle Ihnen bekannten Tatsachen und Umstände in Bezug auf den Bewerbungsgegenstand offenlegen,

5. sich mit dem geltenden Verfahren zur Meldung, Weiterverfolgung und zum Schutz von Whistleblowern bei Henmar Cabins Sp. z o.o. vertraut machen. Sp. k. ul. Przemysłowa 5, 63-720 Koźmin Wielkopolski.

(6) Die in diesem Verfahren vorgesehene Meldung sollte sich nur auf Folgendes beziehen Verstöße im Sinne des Verfahrens

Ein Antrag darf nur in gutem Glauben gestellt werden. Es ist verboten, wissentlich einen falschen Antrag zu stellen. Eine Person, die einen falschen Antrag stellt, unterliegt den strafrechtlichen Sanktionen des Strafgesetzbuches.

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