OWG

Allgemeine Garantiebedingungen

Allgemeine Garantiebedingungen der Firma HENMAR CABINS
mit beschränkter Haftung Sp. K. 
vom 28.03.2025.


§ 1 Definitionen und allgemeine Bestimmungen:

  1. Käufer - die juristische oder natürliche Person, die im Angebot, in der Bestellung, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag als Käufer genannt ist.
  2. Verkäufer - HENMAR CABINS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. K. mit Sitz in der ul. Przemysłowa 5, 63-720 Koźmin Wielkopolski. Dem Verkäufer wurde die NIP-Steueridentifikationsnummer zugewiesen: 6211003470.
  3. Angebot - eine schriftliche Erklärung des Verkäufers, die ein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches darstellt.
  4. Bestellung - eine schriftliche Mitteilung des Käufers über die Annahme des Angebots oder eine andere schriftliche Absichtserklärung, in der die Bereitschaft zum Kauf zum Ausdruck kommt.
  5. Bestätigung der Bestellung - eine schriftliche Erklärung des Verkäufers, in der er die Bedingungen des geschlossenen Vertrags bestätigt.
  6. Vertrag - Kaufvertrag sowie den mit HENMAR CABINS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. k. abgeschlossenen Rahmenvertrag sowie die Allgemeinen Garantiebedingungen von HENMAR CABINS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. k.
  7. OWG - Allgemeine Gewährleistungsbedingungen, die für alle Kaufverträge, Rahmenverträge, Bestellungen, Angebote, Lieferbestätigungen von Waren und Dienstleistungen gelten, die der Verkäufer mit Käufern abschließt. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die AGBG, soweit sie nicht zwingenden Vorschriften widersprechen.
  8. Von den Bestimmungen der AGBG abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  9. Die Urheberrechte und gegebenenfalls die gewerblichen Schutzrechte an den von der Kommission erstellten Werken
    Der Verkäufer hat Anspruch auf alle Angebote, Pläne, Entwürfe, Dokumentationen, Modelle und Zeichnungen (Unterlagen), die vom Verkäufer oder in dessen Auftrag im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages erstellt werden, auch wenn der Käufer die Kosten für deren Erstellung getragen hat. Der Käufer verpflichtet sich, die genannten Unterlagen und Lösungen Dritten nicht zugänglich zu machen.
  10. 10. Alle Rechtshandlungen, die eine direkte oder indirekte Übertragung von Rechten des Käufers aus Verträgen, Angeboten, Bestellungen und Bestätigungen, an denen der Verkäufer beteiligt ist, auf Dritte zur Folge haben, sind nichtig, wenn der Verkäufer diesen Rechtshandlungen nicht vorher schriftlich zugestimmt hat.
  11. Die AVB gelten auch dann, wenn sie dem Käufer leicht zugänglich gemacht worden sind. Die AVB gelten als dem Käufer zugestellt, wenn auf die AVB Bezug genommen wird.                  im Angebot, im Vertrag, in der Auftragsbestätigung, in der Rechnung, zusammen mit einem Hinweis auf die Website, auf der der vollständige Inhalt der AGB verfügbar ist.

§ 2 Gewährleistung der Warenqualität

  1. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Garantie für Material- und Verarbeitungsfehler der Ware, sofern diese Mängel durch ein entsprechendes Protokoll festgestellt und anerkannt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, Mängel und Defekte an der Ware, die unter die Garantie fallen, auf eigene Kosten zu beheben.
  2. Die Gewährleistungsfrist wird, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Lieferdatum berechnet und beträgt wie folgt:
  • Neue Montagesachen des Verkäufers - 24 Monate mit einem Limit von 2.400 Betriebsstunden (im Falle einer verlängerten Garantie, jedes weitere Jahr mit einem Limit von 1.200 Betriebsstunden);
  • Neuware Käufermontage - 12 Monate mit einem Limit von 1.200 Betriebsstunden;
  • Originalersatzteile, die vom Verkäufer geliefert und eingebaut wurden - 12 Monate;
  • andere angebotene Waren - 12 Monate mit einer Höchstgrenze von 1.000 Betriebsstunden (falls zutreffend).
  1. Garantiereparaturen werden kostenlos durchgeführt, mit Ausnahme der täglichen Wartungsarbeiten, die keine Garantiereparaturen darstellen, wie z. B. Wartungskontrollen, Einstellungen, Parameteränderungen, Reinigung des Wagens usw.
  2. Die Grundlage für die Garantieansprüche des Käufers ist die Rechnung. Die Anerkennung, dass ein Mangel unter die Garantie fällt, ist nur auf der Grundlage eines Serviceberichts möglich, der vom Techniker des Verkäufers (oder vom Techniker des Käufers, wenn die Parteien dies vereinbaren) ausgestellt wird, so dass die mangelnde Mitwirkung des Käufers bei der Durchführung der Servicetätigkeit des Technikers des Verkäufers einem Verzicht des Käufers auf seine Garantierechte gleichkommt.
  3. Die Garantie gilt nur für Waren, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen betrieben wurden,
    die bestimmungsgemäße Verwendung, die Betriebsanleitung und die Garantiebedingungen sowie die normgerechte Installation
    technisch.
  4. Die Haftung im Rahmen der Garantie erstreckt sich u. a. nicht auf folgende Punkte
  • Fehler und Mängel, die auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Ware zurückzuführen sind (z.B. Überlastung, übermäßiger Gebrauch, ungeeignete Arbeitsfläche des Wagens, ungünstige Witterungsbedingungen wie Regen, Schnee, Hagel, aggressive Arbeitsumgebung) oder auf                      aus der Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder der geltenden  Rechtsvorschriften;
  • Fehler und Mängel, die auf Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit, Beschädigung, verspätete Meldung von Fehlern, fehlende oder unzureichende Wartung, Verwendung ungeeigneter Geräte, fehlende laufende Wartung zurückzuführen sind;
  • Fehler und Mängel, die auf unsachgemäße Montage, fehlerhafte Installation oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind;
  • Mängel, die sich aus der Verwendung von Waren in einer Tiefkühltruhe unter Verletzung der gesonderten Vorschriften für die Verwendung von Gabelstaplern und anderen Tiefkühlgeräten des Verkäufers ergeben;
  • Abnutzung der Waren oder ihrer Teile durch normalen Gebrauch, wie z.B.: Rollen, Lager, Sicherungen, Glühbirnen, Reibbeläge, Antriebsriemen, Bürsten von Elektromotoren, elektrische Kontakte, Ketten, Filterelemente, Flüssigkeiten und Schmiermittel, usw,              mit Ausnahme von Material- und Verarbeitungsfehlern, die durch ein Protokoll festgestellt und bestätigt wurden;
  • Mängel und Defekte, die durch mechanische Beschädigung oder zufällige Ereignisse (z. B. Überschwemmung, Brand, Diebstahl, Vandalismus) verursacht werden;
  • Reinigung des Fahrzeugs, Reinigung der Filter, Reinigung des Kühlsystems, des Kühlers, Nachfüllen von Kältemittel für die Klimaanlage (bei normalem, nicht durch eine Störung verursachtem Verlust), usw.
  1. Reparaturen, Wartungen, technische Überprüfungen, Verbesserungen oder sonstige Änderungen, die vom Käufer oder von Dritten ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer an den gekauften Waren vorgenommen werden, fallen nicht unter die Garantie und schließen Folgendes aus                  die Rechte des Käufers aus der Garantie in vollem Umfang.
  2. Unter Androhung des Verfalls der Garantie obliegt es dem Käufer, die Termine für die obligatorischen, kostenpflichtigen Wartungsarbeiten einzuhalten, die ausschließlich vom Kundendienst des Verkäufers gemäß der nachstehenden Tabelle durchgeführt werden:
  • Heizung und Klimaanlage - die Klimaanlage zweimal jährlich (zu Beginn und am Ende der Saison) oder alle 2.000 Betriebsstunden (je nachdem, was zuerst eintritt) warten.
  1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Durchführung von Reparaturen oder bezahlten Gewährleistungsinspektionen zu verweigern, wenn aus der Buchhaltung hervorgeht, dass der Käufer mit der Bezahlung früher gelieferter Dienstleistungen oder Waren mehr als 14 Tage im Rückstand ist.
  2. 10. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung auf ihre Übereinstimmung mit der Bestellung oder dem Vertrag zu prüfen. Sichtbare und offensichtliche Mängel hat der Käufer zu melden.           Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels ist zu dokumentieren. Im Falle einer verspäteten Rüge erlöschen die Ansprüche des Käufers.
  3. Im Falle einer berechtigten Gewährleistungsreklamation hat der Käufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lieferung der Ware an den vom Verkäufer angegebenen Ort oder - wenn die Mängel der Ware nach Wahl des Verkäufers am Ort des Käufers zu beheben sind - innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Überprüfung der Reklamation die Beseitigung des Mangels zu verlangen.                   Übersteigt die Beseitigung des Mangels innerhalb der angegebenen Frist die Leistungsfähigkeit des Verkäufers, so setzen die Parteien eine weitere Frist für die Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäfts- und Leistungsfähigkeit des Verkäufers.
  4. 12. Teile der bestellten Ware, die sich im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer als mangelhaft erweisen, werden nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachgebessert oder mangelfrei neu geliefert. Das Eigentum an dem im Rahmen der Nachbesserung ausgetauschten Teil geht zum Zeitpunkt der Trennung der Verbindung auf den Verkäufer über. Der Käufer hat dem Verkäufer rechtzeitig Gelegenheit zu geben, die Gewährleistungsreparaturen vorzunehmen.
  5. 13. Neben den in den AGB geregelten Ansprüchen ist der Käufer berechtigt, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz der Ware durch mangelfreie Ware zu verlangen, wenn die Ware bereits dreimal nachgebessert wurde und der Mangel dasselbe Bauteil betrifft, erheblich ist und nicht behoben werden kann.
  6. 14. Wird die Ware trotz Entdeckung eines Mangels oder Fehlers benutzt, so haftet der Verkäufer nur für den ursprünglichen Mangel.
  7. 15. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche auf Kostenerstattung, stehen dem Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung nicht zu.           bei der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen,                      insbesondere für indirekte Schäden  und Folgeschäden, die nicht die gewöhnlichen Folgen einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers sind, aus der der Schaden resultiert.
  8. 16. der Verkäufer behält sich das Recht vor, technische Änderungen zur Verbesserung des Produkts vorzunehmen.
    Produktmerkmale.
  9. 17. Die Gewährleistungsrechte stehen nur dem Käufer zu, der das Gerät direkt vom Verkäufer erworben hat. Die Garantie ist nicht übertragbar und kann nicht auf einen späteren Käufer des Geräts übertragen werden.


§ 3 Gewährleistung und Haftung für Schäden

  1. Die Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung ist ausgeschlossen.
  2. Der Verkäufer haftet nach allgemeinen Grundsätzen für Schäden, die er, sein Vertreter oder die Person, mit deren Hilfe er die Verpflichtung erfüllt hat, verursacht hat, wenn der Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn die Handlung oder Unterlassung, aus der der Schaden resultiert, eine Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages oder anderer bestehender Verträge darstellt.
    Verpflichtungen.
  3. Soweit Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt der Ausschluss oder die Beschränkung entsprechend auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers und der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, keine Ansprüche gegen diese Personen über den vereinbarten Ausschluss oder die Beschränkung hinaus geltend zu machen.

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